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Bedeutung der Bootshaftpflichtversicherung und Yachthaftpflichtversicherung

Bedeutung der Bootshaftpflicht-versicherung und Yachthaftpflicht-versicherung

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen innerhalb der privaten Absicherung. Diese Versicherungsart kennen wir zumeist von unserem Kraftfahrzeug, in Form einer Pflichtversicherung. Als Yachteigner gehört die Yachthaftpflichtversicherung daher zum wesentlichsten Bestandteil innerhalb einer Yachtversicherungspolice, obgleich diese Versicherung in Deutschland noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In anderen Ländern, wie in Kroatien, in Italien oder in Griechenland ist die Haftpflicht für Boote längst eine Pflicht. Hier benötigt der Yachteigner einen Versicherungsnachweis, dass die Yacht gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist.

Highlights der Yachthaftpflichtversicherung

Weltweite Deckung
Deckungssummen bis
10 Millionen €
Einschluss des Beiboot mit einem Aussenbordmotor bis zu 25 PS
Mietsachschäden ohne Selbstbeteiligung bis 100.000 €
Vermögensschäden bis 200.000 €
Versicherungsschutz im Inland, wenn das Fahrzeug ohne Berufsbesatzung vermietet wird
Ansprüche von Insassen gegen den Skipper
Ziehen von Wasserskiläufern
Skipperhaftung für gemietete oder gecharterte Boote
Trailerhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht

Versicherte Risiken und Geltungsbereiche der Haftpflichtversicherung

Versicherte Risiken

  • Wassersportfahrzeug mit Nutzung zu privaten Zwecken und / oder zur Vermietung – sofern ohne Berufsbesatzung und Standort im Inland.
  • Beiboote bis 25 PS
  • Nichtversicherungspflichtige Trailer

Geltungsbeiche

  • Bodensee
  • Weltweite Deckung

Welchen Versicherungsschutz bietet die Yachthaftpflichtversicherung?

Die Yachthaftpflichtversicherung, als Baustein einer umfangreichen Bootsversicherung, schützt im Wesentlichen bei einem Schadenfall vor den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter. Dies können Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden oder auch aus reinen Vermögensschäden sein. Eine Haftpflichtversicherung für Yachten sollte weltweit gültig sein. Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden sollte eine Deckung bis zu 10 Millionen Euro bieten. Mietsachschäden und Vermögensschäden sollten ebenfalls eingeschlossen sein. Schadenersatzansprüche von Bootsinsassen sind hierbei auch kostenfrei eingeschlossen. Berechnungsmöglichkeiten zur Bootshaftpflicht lassen sich online auf speziellen Tarifrechnern schnell und einfach durchführen. In unserem Tarifrechner sind Berechnungen zu Yachtversicherungen übrigens besonders komfortabel durchzuführen.

Wie wird die Haftpflichtversicherung berechnet?

Für die Berechnung einer Yachthaftpflichtversicherung ist lediglich die Angabe der Leistung bei Motorbooten oder die Angabe der Segelfläche bei Segelbooten notwendig. Die Auswahl der Versicherungssumme ist vom größtmöglich anzunehmenden Schadenereignis und der persönlichen Risikoaffinität abhängig. Auch für private Bootseigner ist der Personenschaden nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund sollte hier eine Versicherungssumme nicht unter 2 Mio. Euro abgeschlossen werden.

Gibt es in der Bootshaftpflichtversicherung weitere Einschlüsse?

Die Yachthaftpflichtversicherung, die zu jeder Yachtversicherungspolice dazugehören sollte, bietet auch kostenfreie Einschlüsse und Erweiterungen an. So kann ein Beiboot mit Außenbordmotor ebenso wie ein Trailer oder auch eine Skipperhaftpflicht für gemietete oder gecharterte Yachten eingeschlossen sein.